Die angeforderte Website kann nicht korrekt angezeigt werden. Möglicherweise ist das kostenlose Adobe® Flash Plugin nicht oder in einer zu alten Version installiert.Wir bieten verbrauchsorientierten Energieausweis für alle Gebäudearten (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Mischgebäude) an. Bei der Datenerfassung werden Ihnen Fragen nach der Gebäudenutzung gestellt. Sie erhalten dann automatisch den für Ihre Zwecke passenden Energieausweis:
Preisstand: 1.9.2008 (inklusive 19 % Mehrwertsteuer)
Lesen Sie dazu auch unsere Erläuterungen Gebäudearten.
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Die Stadtwerke Ahlen bietet Energieausweise für Wohngebäude an.
Ein Wohngebäude ist im Normalfall ein klassisches Wohnhaus. Aber auch Heime wie zum Beispiel Altersheime zählen dazu. Zu den Nichtwohngebäuden zählen alle anderen Gebäude, beispielsweise Verwaltungsgebäude, Fabriken und Schulen.
Häufig gibt es auch Mischgebäude, zum Beispiel ein Wohnhaus mit einem kleinen Laden oder eine Schule mit einer Hausmeisterwohnung. Solange es sich hierbei um kleine Flächenanteile von weniger als 10 Prozent der Gesamtfläche handelt, kann entsprechend der Hauptnutzung ganz normal ein Energieausweis für Wohn- bzw. Nichtwohngebäude erstellt werden. Gleiches gilt, wenn in Wohngebäuden Flächen gewerblich genutzt werden, die sich aber nicht wesentlich von einer Wohnung unterscheiden, zum Beispiel bei einer Rechtsanwaltskanzlei.
Sollten diese Kriterien bei Ihrem Gebäude nicht zutreffen oder sollten Sie unsicher sein: Wenden Sie sich an uns, wir machen Ihnen das passende Angebot - auch für Mischgebäude.
Preistabelle
Bedarfsausweis für Wohngebäude Euro inkl. 19 % MwSt.
Ein-/Zweifamilienhaus 360,00 Euro
Mehrfamilienhaus 3 bis 5 Wohneinheiten 450,00 Euro
Mehrfamilienhaus 6 bis 10 Wohneinheiten 590,00 Euro
Mehrfamilienhaus ab 10 Wohneinheiten auf Anfrage
Definition Wohngebäude
Ein Wohngebäude ist im Normalfall ein klassisches Wohnhaus. Aber auch Heime wie zum Beispiel Altersheime zählen dazu.
Definition Nichtwohngebäude
Zu den Nichtwohngebäuden zählen alle anderen Gebäude, beispielsweise Verwaltungsgebäude, Fabriken und Schulen.
Definition Mischgebäude
Häufig gibt es auch Mischgebäude, zum Beispiel ein Wohnhaus mit einem kleinen Laden oder eine Schule mit einer Hausmeisterwohnung. Solange es sich hierbei um kleine Flächenanteile von weniger als 10 Prozent der Gesamtfläche handelt, kann entsprechend der Hauptnutzung ganz normal ein Energieausweis für Wohn- bzw. Nichtwohngebäude erstellt werden. Gleiches gilt, wenn in Wohngebäuden Flächen gewerblich genutzt werden, die sich aber nicht wesentlich von einer Wohnung unterscheiden, zum Beispiel bei einer Rechtsanwaltskanzlei. Zu Wohngebäuden können laut Definition der Energieeinsparverordnung (EnEV) auch Arztpraxen, Büroräume (Ingenieur- und Architekturbüros, Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien u.s.w.) gezählt werden.