Die angeforderte Website kann nicht korrekt angezeigt werden. Möglicherweise ist das kostenlose Adobe® Flash Plugin nicht oder in einer zu alten Version installiert.Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Energieausweis
Was ist ein Energieausweis für Gebäude?
Wer benötigt einen Energieausweis?
Welchen Nutzen hat der Energieausweis für mich als Mieter oder Käufer einer Immobilie?
Welchen Nutzen hat der Energieausweis für mich als Eigentümer einer Immobilie?
Bekomme ich als Kauf- oder Mietinteressent den Energieausweis ausgehändigt?
Was steht im Energieausweis?
Was ist ein Verbrauchsausweis?
Was ist ein Bedarfsausweis?
Ab welchem Zeitpunkt muss ein Energieausweis ausgestellt werden?
Für welche Arten von Gebäuden ist ein Energieausweis erforderlich?
Welcher Energieausweis (Verbrauchs- bzw. Bedarfausweis) wird benötigt?
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Behalten bereits ausgestellte Energieausweise vor Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung ihre Gültigkeit?
Sind die im Energieausweis dargestellten Modernisierungsmaßnahmen umzusetzen?
Was ist mit gemischt genutzten Gebäuden?
Wer trägt bei einer Wohnungseigentumsgemeinschaft die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises?
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung des Energieausweises gibt es?
Sieht der Energieausweis für alle Wohnungen eines Gebäudes gleich aus?
Kann ich den Energieausweis über die Stadtwerke Ahlen erhalten?
Wie viel kostet der Energieausweis der Stadtwerke Ahlen?
Kann ich den Verbrauchsausweis auch ohne Internetanschluss beantragen?
Genügen Online-Energieausweis den gesetzlichen Ansprüchen?
Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energiebedarf bzw. Energieverbrauch eines Hauses für Heizung und Warmwasserbereitung sowie über die energetische Qualität der Gebäudehülle und zeigt Energiesparpotenziale auf. Damit wird es möglich, verschiedene Gebäude hinsichtlich ihres Energieverbrauchs miteinander zu vergleichen. Kauf- und Mietinteressenten erhalten so die nötigen Informationen, um sich bewusst für ein Objekt mit niedrigen Betriebskosten und geringer Umweltbelastung zu entscheiden. Ziel des Energieausweises ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Der Energieausweis macht den Energiebedarf sichtbar und schafft damit Transparenz im Immobilienmarkt.
Bereits seit einigen Jahren muss für jeden Neubau ein Energieausweis erstellt werden. Die neue Energieeinsparverordnung sieht vor, dass Eigentümer ab dem 01.07.2008, wenn sie ihr Gebäude neu vermieten, verpachten oder verkaufen, einen Energieausweis benötigen. Sie sind verpflichtet bei Nachfrage, dem interessierten Käufer bzw. Mieter den Energieausweis zugänglich zu machen. Natürlich muss deshalb nicht bei jedem Mieterwechsel ein neuer Energieausweis erstellt werden. Die Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren und können - wenn das Gebäude nicht verändert wird - jeweils so lange verwendet werden. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Eigentümer, die ihr Gebäude ausschließlich selbst bewohnen, benötigen keinen Energieausweis.
Mit Hilfe des Energieausweises können Sie einfach abschätzen, ob ein Objekt zukünftig niedrige oder hohe Betriebskosten haben wird. Das ist eine wichtige Entscheidungshilfe, die Sie zu Rate ziehen sollten, bevor Sie einen Miet- oder Kaufvertrag unterschreiben. Der Energieausweis informiert objektiv und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit zu vergleichen.
Der Energieausweis schafft Transparenz im Immobilienmarkt. Bei hohen Energiepreisen haben Immobilien mit nachgewiesen niedrigem Energiebedarf einen Wettbewerbsvorteil auf dem Immobilienmarkt bei Neuvermietung oder Verkauf. Darüber hinaus bewertet der Energieausweis die energetische Qualität des Gebäudes, zeigt gegebenenfalls Schwachstellen bei der Gebäudehülle und bei der Anlagentechnik auf und unterbreitet Vorschläge zur energetischen Modernisierung des Gebäudes.
Ernsthafte Kauf- oder Mietinteressenten können verlangen, dass ihnen - zum Beispiel während einer Besichtigung des Objekts - ein Energieausweis vorgelegt wird. Sie haben aber keinen Anspruch darauf, eine Kopie ausgehändigt zu bekommen.
Der Energieausweis besteht aus mehreren Seiten. Auf der ersten Seite sind grundlegende Informationen zum Gebäude aufgeführt. Auf der zweiten Seite werden unter anderem der Endenergiebedarf und der Primärenergiebedarf des Gebäudes angegeben. Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, vom konkreten Gebäude jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien). Je niedriger der Wert für den Primärenergiebedarf, desto besser die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes. Die Werte werden in kWh pro Quadratmeter Nutzfläche für ein Jahr angegeben und als Pfeil auf einer Farbskala, dem so genannten Bandtachometer, angezeigt. So ist die Bedeutung des Wertes auf Anhieb einschätzbar. Außerdem beinhaltet der Energieausweis Vergleichswerte zu anderen Gebäuden und Modernisierungsempfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz.
Der verbrauchsbasierte Energieausweis (Verbrauchsausweis) wird ausschließlich auf Grundlage bekannter Verbrauchsdaten erstellt. Diese Verbrauchsdaten ergeben sich durch Heizkostenabrechnungen oder Abrechnungen der Energielieferanten. Der Energieausweis wird auf Basis des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre für das gesamte Gebäude erstellt. Anhand von Referenzwerten aus statistischen Erhebungen werden die Verbrauchsdaten eingeordnet und verglichen. Das Ergebnis ist beim Verbrauchsausweis stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner und der baulichen Qualität abhängig.
Der bedarfsbasierte Energieausweis (Bedarfsausweis) entsteht auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes. Es wird ein vom Nutzer unabhängiger Normverbrauch ermittelt, der anzeigt, ob tendenziell ein hoher oder ein niedriger Energieverbrauch zu erwarten ist. Zur Berechnung des Energiebedarfs werden alle relevanten Faktoren, wie zum Beispiel die Größe des Gebäudes, Dämmzustand, Qualität der Heizungsanlage oder die Umwandlungsverluste des eingesetzten Energieträgers, mit einbezogen. Da die Datenaufnahme sehr aufwändig sein kann und ggf. ein Vor-Ort-Termin mit einem Energieexperten durchgeführt wird, ist dieser Ausweis teurer als ein Verbrauchsausweis. Insbesondere für die Planung von Sanierungsarbeiten und für die Beantragung von öffentlichen Fördermitteln ist der bedarfbasierte Energieausweis zu empfehlen.
In Deutschland wird der Energieausweis für bestehende Gebäude beginnend mit dem 1.7.2008 eingeführt. Dieses Datum gilt für Wohngebäude mit einem Baufertigstellungsjahr bis einschließlich 1965. Für später errichtete Wohngebäude ist der Energieausweis ab dem 1.1.2009 erforderlich, für alle Nichtwohngebäude ab dem 1.7.2009. Bei bestehenden Mietverhältnissen gibt es jedoch keine Aufforderung für einen Energieausweis.
Ein Energieausweis ist im Grundsatz für alle beheizten Gebäude nötig. Das betrifft Wohnhäuser ebenso wie Verwaltungsgebäude, öffentliche Gebäude oder Fabrikhallen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Baudenkmäler, Abrissgebäude, Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche, Stallungen, Gewächshäuser sowie für Ferienhäuser, die höchstens 4 Monate im Jahr genutzt werden. Auch bei rein formellen Verkäufen, z. B. innerhalb eines Konzerns oder innerhalb der Familie, ist kein Energieausweis erforderlich.
Bei Wohngebäuden mit fünf oder mehr Wohnungen hat der Besitzer grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchs- und dem bedarfsbasierten Energieausweis. Für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die vor dem 01. November 1977 ein Bauantrag gestellt wurde, und die nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSV) vom 11. August 1977 entsprechen, wird dann der wesentlich aufwändigere bedarfsbasierte Energieausweis zur Pflicht. Wer kleine ältere Häuser besitzt, sollte schnell reagieren! Die Übergangsregelung sieht vor, dass bis zum 30. September 2008 der Eigentümer bei allen Gebäuden noch zwischen verbrauchs- und bedarfsbasiertem Energieausweis wählen kann. Bei Nichtwohngebäuden besteht immer die Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchs- und dem bedarfsbasierten Energieausweis.
Die Qualifikationsanforderungen für die Aussteller von Energieausweisen sind in der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) geregelt. Eine zentrale Zulassungsstelle gibt es allerdings nicht.
Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Wird das Gebäude nach der Ausstellung des Energieausweises saniert, ist es empfehlenswert, sich einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen.
Ja, alle vorhandenen Energieausweise, die vor dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Energieeinsparverordnung erstellt wurden, sind weiterhin gültig und können verwendet werden.
Dazu besteht keine Pflicht. Der Energieausweis dient der Information und hat keine weiterreichende Wirkung. Trotzdem sollten die Modernisierungsempfehlungen ernst genommen werden. Insbesondere wenn dem Gebäude ein überdurchschnittlich hoher Energieverbrauch attestiert wird. Je höher die Energiepreise steigen, desto mehr lohnt sich für den Eigentümer die energetische Sanierung des Gebäudes. Maßnahmen wie die Dämmung von Dach und Wänden oder das Erneuern der alten Heizungsanlage können den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten erheblich senken. Sie verschaffen dem Eigentümer langfristig mehr finanzielle Freiheit und steigern den Marktwert des Gebäudes, denn der Faktor „energetische Qualität“ wird zu einem immer wichtigeren Kriterium für Mieter und Käufer.
Nach §22 der Energieeinsparverordnung sind Teile eines Wohngebäudes, die sich hinsichtlich der Art ihrer Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und die einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen, getrennt als Nichtwohngebäude zu berechnen. Teile eines Nichtwohngebäudes, die dem Wohnen dienen und einen nicht unerheblichen Teil der Nettogrundfläche umfassen, sind getrennt als Wohngebäude zu behandeln. Hier kann jeweils für die unterschiedlichen Gebäudeteile ein Energieausweis ausgestellt werden.
Bei einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) müssen die Kosten von allen Eigentümern getragen werden.
Die Einführung des Energieausweises in Deutschland basiert im Wesentlichen auf der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – kurz genannt EU-Gebäuderichtlinie. Die Umsetzung der EU-Richtlinie fand in Deutschland durch die Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) zum 01. September 2005 und der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) statt. Die EnEV 2007 tritt zum 01. Oktober 2007 in Kraft.
Ja, denn der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt. Er bewertet die Qualität der Außenhülle (Mauerwerk, Fenster, Dach usw.) und der Heizungsanlage. Das bezieht sich immer auf das gesamte Gebäude.
Ja, die Stadtwerke Ahlen bieten sowohl den Verbrauchsausweis als auch den Bedarfsausweis an. Den Verbrauchsausweis können Sie im Internet ganz bequem über unsere Online-Plattform beantragen. Für den Bedarfsausweis finden Sie im Downloadbereich ein entsprechendes Formular.
Preise für den Verbrauchsausweis:
Verbrauchsausweis | Endpreis |
für Wohngebäude | 45,00 € |
für Nichtwohngebäude | 115,00 € |
für Mischgebäude | 160,00 € |
Die Kosten für die Erstellung des Energieausweises sind vom Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft des Gebäudes zu tragen.
Das ist leider nicht möglich. Der verbrauchsorientierte Energieausweis kann nur über die Online-Plattform beantragt werden und ist deshalb auch so günstig.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat in Ihrer Pressemitteilung vom 19.06.2008 erklärt, dass Energieausweise über Online-Fragebögen oftmals nicht den gesetzlichen Ansprüchen entsprechen und deshalb ungültig sind. Begründung: Bei den meisten Anbietern werden viel zu wenige Daten vom Eigentümer abgefragt und die Angaben des Eigentümers fast nie überprüft.
Bei unseren Online-Fragebogen werden alle Pflichtangaben abgefragt und die Eingaben des Eigentümers bereits bei der Eingabe überprüft. Bei unplausiblen Angaben wird der Eigentümer immer vom Energieberater kontaktiert, um Fehler bei der Ausstellung auszuschließen. Zudem wird der energetische Zustand des Gebäudes abgefragt, so dass es auch ohne Vor-Ort-Besichtigung möglich ist, sinnvolle Modernisierungsempfehlungen abzugeben. Um fehlerhafte Angaben beim Energieverbrauch zu vermeiden, bieten die Stadtwerke Ahlen zudem eine kostengünstige Ermittlung der Verbrauchsdaten an. Die Verbrauchsdatenermittlung ist auf einem gesonderten Formular zu beauftragen.
Mit diesen Maßnahmen kommen wir, wie kaum ein anderer Anbieter, unserer Prüfpflicht nach. Die Ausstellung der Energieausweise übernimmt unser qualifizierter Partner, die enopass GmbH in Stuttgart. Die Ausstellung der Energieausweise wird von Energieberatern erbracht, die die in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) geforderten Qualifikationen haben.
Fazit: Unser Online-Energieausweis entspricht den gesetzlichen Anforderungen und ist somit gültig.