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Welchen Energieausweis Sie benötigen

Grundsätzlich ist ab dem 01. Juli 2008 ein Energieausweis zwingend notwendig, wenn das Gebäude neu vermietet, verkauft, verpachtet oder zum Leasing bereitgestellt wird. Das gilt für alle Wohngebäude, die bis 1965 erbaut wurden.
Für Wohngebäude, die nach 1965 errichtet wurden, ist ein Energieausweis ab dem 1. Januar 2009 Vorschrift. Stichtag für alle Nichtwohngebäude ist der 1. Juli 2009.
Die Ausweispflicht entfällt unter anderem für denkmalgeschützte Gebäude.

Der Gesetzgeber hat zwei Varianten des Energieausweises vorgesehen:


Bei Wohngebäuden mit fünf oder mehr Wohnungen hat der Besitzer grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchs- und dem bedarfsbasierten Energieausweis.

Für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die vor dem 01. November 1977 ein Bauantrag gestellt wurde, und die nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSV) vom 11. August 1977 entsprechen, wird dann der wesentlich aufwändigere bedarfsbasierte Energieausweis zur Pflicht.

Wer kleine ältere Häuser besitzt sollte schnell reagieren! Die Übergangsregelung sieht vor, dass bis zum 30. September 2008 der Eigentümer bei allen Gebäuden noch zwischen verbrauchs- und bedarfsbasiertem Energieausweis wählen kann.

Bei Nichtwohngebäuden besteht immer die Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchs- und dem bedarfsbasierten Energieausweis.


Mit dem Online-Check der EnergieAgentur.NRW können Sie schnell herausfinden, wann und welchen Energieausweis Sie benötigen.
Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.energieagentur.nrw.de/energieausweis/c1.asp?portal=energieausweis