ACHTUNG

Flash Plugin downloadenDie angeforderte Website kann nicht korrekt angezeigt werden. Möglicherweise ist das kostenlose Adobe® Flash Plugin nicht oder in einer zu alten Version installiert.

» Download der aktuellen Version
» Versionstest

Darüber hinaus muss JavaScript in diesem Browser aktiviert sein.

 

 

zaehlerstand melden
rund um das haus
unsere baeder
ahlencom
unsere kino spots

Steuern / Abgaben und Netznutzung

Die Steuern /Abgaben und Netznutzungsentgelte für Kunden in der Niederspannung ohne Leistungsmessung setzen sich wie folgt zusammen:

                                            Jahr .2010                        Jahr 2011

Stromsteuer:                       2,05 ct/kWh                       2,05 ct/kWh

Aufschlag nach EEG:            2,047 ct/kWh                      3,530 ct/kWh

Aufschlag nach KWK-G         

für die ersten 100.000 kWh 0,130 ct/kWh                       0,030 ct/kWh

Konzessionsabgabe:            1,59 ct/kWh                         1,59 ct/kWh

                                          0,61 ct/kWh                        0,61 ct/kWh

                                          bei Schwachlast                   bei Schwachlast

Umsatzsteuer:                     19 %                                  19 %

 Netznutzungsentgelt für Kunden in der Niederspannung ohne Leistungsmessung:

Arbeitspreis:                        4,55 ct/kWh                        4,47 ct/kWh

Grundpreis:                         15,00 €/a                            15,00 €/a

Weitere Netzentgelte finden Sie unter www.stadtwerke-ahlen-netz.de.

Stromsteuer / Ökosteuer

beinhaltet die Kosten, die nach dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform vom Gesetzgeber erhoben werden. Ökosteuer und Stromsteuer sollen die Energie verteuern, um Anreize zu schaffen, den Energieverbrauch zu senken und ressourcenschonende Produkte nachzufragen und zu entwickeln.

EEG - Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien

Das EEG ist am 01.04.2000 in Kraft getreten und regelt sowohl Abnahme als auch Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom. Ziel ist es, den Einsatz erneurerbarer Energien stetig zu fördern.

KWK-G - Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Das KWK-G dient der Erhaltung, Modernisierung und dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. Ziel ist es die jährlichen Kohlendioxid-Emissionen nachhaltig zu vermindern.

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

Steuer auf Waren, Lieferungen und sonstige (Dienst-)Leistungen. Mit der Umsatzsteuer werden die Konsumausgaben der privaten Haushalte belastet.

Netznutzungsentgelte

Händler und Lieferanten nutzen für die Belieferung Ihrer Kunden die vorhandenen Strom- und Gasnetze der Netzbetreiber. Die Netzbetreiber müssen allen Anbietern den Netzzugang gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) diskrimienierungsfrei gewähren. Für diese Dienstleistung darf der Netzbetreiber Entgelte verlangen. Das EnWG regelt den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen und die Grundsätze für die Bildung von Netzentgelten, die von der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt werden.