Die angeforderte Website kann nicht korrekt angezeigt werden. Möglicherweise ist das kostenlose Adobe® Flash Plugin nicht oder in einer zu alten Version installiert.Die Steuern /Abgaben und Netznutzungsentgelte für Kunden in der Niederspannung ohne Leistungsmessung setzen sich wie folgt zusammen:
Jahr .2010 Jahr 2011
Stromsteuer: 2,05 ct/kWh 2,05 ct/kWh
Aufschlag nach EEG: 2,047 ct/kWh 3,530 ct/kWh
Aufschlag nach KWK-G
für die ersten 100.000 kWh 0,130 ct/kWh 0,030 ct/kWh
Konzessionsabgabe: 1,59 ct/kWh 1,59 ct/kWh
0,61 ct/kWh 0,61 ct/kWh
bei Schwachlast bei Schwachlast
Umsatzsteuer: 19 % 19 %
Netznutzungsentgelt für Kunden in der Niederspannung ohne Leistungsmessung:
Arbeitspreis: 4,55 ct/kWh 4,47 ct/kWh
Grundpreis: 15,00 €/a 15,00 €/a
Weitere Netzentgelte finden Sie unter www.stadtwerke-ahlen-netz.de.
Stromsteuer / Ökosteuer
beinhaltet die Kosten, die nach dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform vom Gesetzgeber erhoben werden. Ökosteuer und Stromsteuer sollen die Energie verteuern, um Anreize zu schaffen, den Energieverbrauch zu senken und ressourcenschonende Produkte nachzufragen und zu entwickeln.
EEG - Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien
Das EEG ist am 01.04.2000 in Kraft getreten und regelt sowohl Abnahme als auch Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom. Ziel ist es, den Einsatz erneurerbarer Energien stetig zu fördern.
KWK-G - Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
Das KWK-G dient der Erhaltung, Modernisierung und dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. Ziel ist es die jährlichen Kohlendioxid-Emissionen nachhaltig zu vermindern.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Steuer auf Waren, Lieferungen und sonstige (Dienst-)Leistungen. Mit der Umsatzsteuer werden die Konsumausgaben der privaten Haushalte belastet.
Netznutzungsentgelte
Händler und Lieferanten nutzen für die Belieferung Ihrer Kunden die vorhandenen Strom- und Gasnetze der Netzbetreiber. Die Netzbetreiber müssen allen Anbietern den Netzzugang gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) diskrimienierungsfrei gewähren. Für diese Dienstleistung darf der Netzbetreiber Entgelte verlangen. Das EnWG regelt den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen und die Grundsätze für die Bildung von Netzentgelten, die von der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt werden.