Mein.Ahlen.Erdgas.Basis
Grundversorgungstarif für die Belieferung von Erdgas für Privatkunden
Gültig ab 1. April 2024
Die Stadtwerke Ahlen GmbH stellt nach den Bedingungen der Grundversorgungsverordnung (GVV), sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Ahlen GmbH aus ihrem Versorgungsnetz Erdgas zu den nachstehenden Tarifen zur Verfügung. Weitere Informationen zu den Zusatzabkommen erhalten Sie auch in unserem Kundencenter.
Der Gaspreis setzt sich bei einem Jahresverbrauch bis 59.000 kWh aus einem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung der Anlage und einem Arbeitspreis für die abgenommene Kilowattstunde (kWh) und bei dem Kleinverbrauchstarif aus einem Messpreis und einem Arbeitspreis für die abgenommene Kilowattstunde zusammen.
Die gesetzliche Umsatzsteuer wird mit dem jeweiligen Steuersatz 19 % zusätzlich in Rechnung gestellt.
[/item][item title="Allgemeiner Tarif"]1.1. Mein.Ahlen.Erdgas.Basis I | Nettopreis | Bruttopreis |
---|---|---|
Monatlicher Teilbetrag des Jahresgrundpreises | 10,00 € | 11,90 € |
Arbeitspreis | 8,71 ct. / kWh | 10,37 ct. / kWh |
1.2. Mein.Ahlen.Erdgas.Basis II | ||
Monatlicher Teilbetrag des Jahresgrundpreises | 13,00 € | 15,47 € |
Arbeitspreis |
8,36 ct. / kWh |
9,95 ct. / kWh |
1.3. Mein.Ahlen.Erdgas.Basis III | ||
Monatlicher Teilbetrag des Jahresgrundpreises | 17,00 € | 20,23 € |
Arbeitspreis | 8,19 ct. / kWh | 9,75 ct. / kWh |
Bei einem Jahresverbrauch über 59.000 kWh wird beim Tarif Mein.Ahlen.Erdgas.Basis III anstelle des Grund- und Arbeitspreises ein Durchschnittspreis für jede abgenommene kWh berechnet, wie er sich bezogen auf einen Jahresverbrauch von 59.000 kWh und aus dem Jahresgrundpreis und dem Arbeitspreis ergibt z.Z. netto 8,54 ct./kWh (bzw. brutto inkl. Umsatzsteuer von 10,16 ct./kWh) berechnet.
Die Tarife nach Ziffer 1.1 bis 1.3 gelten für den Haushaltsbedarf.
Die Ergänzenden Bedingungen Gas GVV ab 01.08.2022 zum Download
Das Preisblatt Mein.Ahlen.Erdgas.Basis ab 01.04.2024 zum Download
Sie leisten Ihre Zahlungen bequem in monatlichen Abschlägen. Dafür garantieren wir Ihnen eine zuverlässige und die preisgünstigste Energielieferung durch Ihren Energieversorger vor Ort.
Mein.Ahlen.Erdgas.Klassik ab 01.04.2024 | |
---|---|
Bruttoarbeitspreis* | 9,52 ct/ kWh |
Nettoarbeitspreis | 8,00 ct/ kWh |
Grundpreis pro Jahr Brutto* | 180,00 Euro |
Grundpreis pro Jahr Netto | 151,26 Euro |
Mindestpreisregelung ab 62.999 kWh/Jahr | |
Bruttoarbeitspreis* | 9,81 ct/ kWh |
Nettoarbeitspreis | 8,24 ct/ kWh |
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Erdgas ab 01.01.2024 zum Download
Das Preisblatt Mein.Ahlen.Erdgas.Klassik ab 01.04.2024 zum Download
Für Privatkunden
Hier finden Sie wichtige Informationen rund um das Wasser als Download:
Die Steuern/Abgaben und Netznutzungsentgelte für Kunden in der Niederspannung ohne Leistungsmessung setzen sich wie folgt zusammen:
2020 | 2021 | 2022 | |
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Stromsteuer | 2,05 ct/kWh | 2,05 ct/kWh | 2,05 ct/kWh |
Aufschlag nach EEG: | 6,756 ct/kWh | 6,500 ct/kWh | 3,723 ct/kWh |
Aufschlag nach KWK-G | 0,226 ct/kWh | 0,254 ct/kWh | 0,378 ct/kWh |
§ 19 StromNEV-Umlage *für die ersten 1.000.000 kWh |
0,358 ct/kWh | 0,432 ct/kWh | 0,437 ct/kWh |
Offshore-Netzumlage | 0,416 ct/kWh | 0,395 ct/kWh | 0,419 ct/kWh |
Umlage für abschaltbare Lasten | 0,007 ct/kWh | 0,009 ct/kWh | 0,003 ct/kWh |
Konzessionsabgabe: | 1,59 ct/kWh | 1,59 ct/kWh | 1,59 ct/kWh |
Konzessionsabgabe bei Schwachlast: | 0,61 ct/kWh | 0,61 ct/kWh | 0,61 ct/kWh |
Umsatzsteuer: | 19 % | 19 % | 19 % |
Netznutzungsentgelt für Kunden in der Niederspannung ohne Leistungsmessung: | |||
Arbeitspreis: | 6,24 ct/kWh | 6,41 ct/kWh | 6,75 ct/kWh |
Grundpreis: | 15,00 € / a | 18,00 € / a | 18,00 € / a |
Weitere Netzentgelte finden Sie unter www.netzgesellschaft-ahlen.de.
Für Privatkunden
Hier finden Sie wichtige Informationen rund um das Erdgas als Download:
» Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz
AGB Gas Haushaltskunde Sonderabkommen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Erdgas privat ab 01.08.2022
Ihre Gasabrechnung, mit Sicherheit richtig!
Einführung eines Preises für CO2-Emissionen für Erdgas
Deutschland trägt als eine der führenden Industrienationen eine besondere Verantwortung für den weltweiten Klimawandel. Mit dem im Jahr 2019 verabschiedeten Klimaschutzplan 2030, der ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Senkung klimaschädlicher CO2-Emissionen beinhaltet, will die Bundesregierung Deutschlands Klimaschutzziel 2030 erreichen: 55 Prozent weniger Treibhausgase im Vergleich zum Jahr 1990.
Die Bundesregierung führt dazu u.a. ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr ein. Über einen nationalen CO2-Emissionshandel erhält der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis.
Durch die Einführung des CO2-Preises, auch CO2-Abgabe, CO2-Steuer oder CO2-Bepreisung genannt, wird unter anderem Erdgas für Sie teurer. Wir als Stadtwerke Ahlen berechnen Ihnen die CO2-Abgabe und geben sie unmittelbar an den Staat weiter. Sie können diese Kosten durch die Reduzierung Ihres Verbrauchs, z.B. durch richtiges Heizen und Lüften oder durch eine neue Heizung, reduzieren.
Wir unterstützen Sie dabei durch vielfältige Angebote.
Hier geben wir Ihnen Antworten auf einige wichtige Fragen zur Einführung des CO2-Preises