Gültig ab 01.01.2023
Die Stadtwerke Ahlen GmbH stellt nach den Bedingungen der Grundversorgungsverordnung (GVV), sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Ahlen GmbH aus ihrem Versorgungsnetz Erdgas zu den nachstehenden Tarifen zur Verfügung. Weitere Informationen zu den Zusatzabkommen erhalten Sie auch in unserem Kundencenter.
Der Gaspreis setzt sich bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh aus einem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung der Anlage und einem Arbeitspreis für die abgenommene Kilowattstunde (kWh) zusammen. Gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 7 GasGVV sind die Stadtwerke Ahlen GmbH als Grundversorger verpflichtet, die staatlichen und regulatorisch veranlassten Belastungen auszuweisen.
Die gesetzliche Umsatzsteuer wird mit dem jeweiligen Steuersatz - ab 01.10.2022 7 % - zusätzlich in Rechnung gestellt.
Ersatzversorgungspreis Gas für Privatkund:Innen mit Eigenverbrauch im Haushalt sowie gewerblicher Bedarf mit einem Jahresverbrauch bis 10.000 kWh
1. Mein.Ahlen.Erdgas.Basis.Ersatzversorgung | Nettopreis | Bruttopreis |
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Monatlicher Teilbetrag des Jahresgrundpreises | 10,70 € | 11,45 € |
Arbeitspreis | 27,69 Ct. / kWh | 29,63 Ct. / kWh |
Der Tarif nach Ziffer 1 gelten für den Haushaltsbedarf bis 10.000 kWh/Jahr.
2. Mein.Ahlen.Erdgas.Basis.Gewerbe.Ersatzversorgung | ||
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Monatlicher Teilbetrag des Jahresgrundpreises | 10,70 € | 11,45 € |
Arbeitspreis | 27,69Ct. / kWh | 29,63 Ct. / kWh |
Der Tarif nach Ziffer 2 gilt für den gewerblichen, beruflichen und sonstigen Bedarf bis 10.000 kWh/Jahr.
Den Wortlaut der Allgemeinen Tarife für die Versorgung mit Gas stellen wir Ihnen auf Anforderung gern zur Verfügung. Die Entgelte für die Lieferungen von Erdgas enthalten Konzessionsabgaben, die an die Stadt abgeführt werden. Die aufgeführten Endpreise enthalten die Umsatzsteuer und sind gerundet. Sie erscheinen nicht auf der Rechnung.
Grundlage der Abrechnung ist die Kilowattstunde (kWh). Die Anzahl der verbrauchten kWh wird wie folgt ermittelt:
Die Anzahl der am Zähler abgelesenen Kubikmeter wird mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Heizwertes und der physikalischen Zustandsgrößen des gelieferten Gases festgelegt wird.
Die Ergänzenden Bedingungen Gas GVV ab 01.08.2022 zum Download