Mitteilungen

Kundeninformation der Stadtwerke Ahlen GmbH zum neuen Energiewirtschaftsgesetz

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten.

Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG ist die Stadtwerke Ahlen GmbH Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas im Netzgebiet Ahlen.

Aus diesem Grunde geben wir bekannt, dass die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Ahlen GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität und Erdgas im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung den Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Ahlen GmbH für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden bzw. für die Gasversorgung von Tarifkunden entsprechen.

Die heute gültigen Tarifpreise und Versorgungsbedingungen gelten bis auf weiteres unverändert. Mit dieser Information erfüllen wir die Vorgaben des Gesetzgebers.

Die Allgemeinen Bedingungen und Preise erhalten Sie hier auf unserer Homepage oder in unserem Kundenzentrum, Industriestraße 40 in Ahlen.