Sie haben sich für die Wärmeversorgung mit Wärmepumpentechnik entschieden? Gerne bieten wir Ihnen das passende Produkt - ganz nach Ihrem Bedarf - an.
Sie haben grundsätzlich die Wahl zwischen einem Produkt aus unserer Strom-Produktfamilie und dem Produkt Sonderabkommen Wärmepumpe mit Schwachlast für einen Zweitarifzähler.
Unsere Empfehlung: Für die richtige Produktwahl zur Stromversorgung Ihrer Wärmepumpe empfehlen wir Ihnen ein individuelles Beratungsgespräch in unserem Kunden-Service-Center.
Der Arbeitspreis beträgt | |
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im Hochtarif (HT) | 35,76 Ct./kWh |
im Niedertarif (NT) | 33,52 Ct./kWh |
Der Grundpreis beträgt | |
Grundpreis | 90,00 € netto jährlich |
Messeinrichtung | siehe separates Preisblatt |
zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer
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Umfang der Leistungen
Wärmebedarf
Für Elektro-Wärmepumpen, die mit zeitlich eingeschränkter Betriebsweise betrieben werden, stellt die Stadtwerke Ahlen GmbH nach Vereinbarung aus ihrem Niederspannungsnetz elektrische Energie zu folgenden Bedingungen und Preisen zur Verfügung:
Werden Wärmepumpen zur Raumheizung eingesetzt, soll der Wärmebedarf eines zu beheizenden Objektes möglichst gering sein. Er ist nach anerkannten Regeln der Technik zu ermitteln und soll die in der Wärmeschutzverordnung festgelegten Höchstwerte nicht übersteigen.
Die Stadtwerke Ahlen GmbH ist berechtigt, sich die Berechnung des Wärmbedarfs vorlegen zu lassen und kann von deren Ergebnis die Einräumung dieses Sonderabkommens abhängig machen. Durch die Vornahme oder Unterlassung einer Prüfung der Wärmebedarfsberechnung auf ihre Richtigkeit übernimmt die Stadtwerke Ahlen GmbH keine Haftung.
Wärmepumpenanlagen
Die Wärmepumpenanlagen müssen regelmäßig – nicht nur gelegentlich – betrieben werden. Der Betrieb zu Hochbelastungszeiten der Stadtwerke Ahlen GmbH-Versorgungsanlagen wird ausgeschlossen durch eine zeitlich eingeschränkte Betriebsweise für folgende Betriebsarten:
bivalent – alternativ betriebene Wärmepumpen zur Raumheizung
Bei diesen wird nach Unterschreiten einer bestimmten Außentemperatur auf ein anderes Heizsystem, das mit einer anderen, nach Möglichkeit speicherbaren Energieart betrieben wird, umgeschaltet. Dieses ist so zu dimensionieren, dass hierdurch der Gesamtwärmebedarf des Gebäudes gedeckt werden kann.
Die Stadtwerke Ahlen GmbH ist berechtigt, den Elektrizitätsbezug der Wärmepumpe ohne Festlegung auf einen bestimmten Abschaltpunkt entsprechend der Netzbelastung bei Hochbzw. Höchstbelastung der Stadtwerke Ahlen GmbH – Versorgungsanlagen zu unterbrechen. Dabei wird eine Freigabedauer von mindestens 7.800 Stunden pro Jahr gewährleistet.
bivalent – parallel betriebene Wärmepumpen zur Raumheizung
Bei diesen wird nach Unterschreiten einer bestimmten Außentemperatur ein weiteres Heizsystem mit einer anderen, nach Möglichkeit speicherbaren Energieart zugeschaltet. Beide Systeme sind nur durch gemeinsamen Betrieb in der Lage, den Gesamtwärmebedarf des Gebäudes zu decken.
Die Stadtwerke Ahlen GmbH ist berechtigt, den Elektrizitätsbezug dieser Wärmepumpen täglich bis zu zweimal für maximal je zwei Stunden zu unterbrechen. Dabei wird sichergestellt, dass die Betriebszeit zwischen den Unterbrechungen nicht kürzer als die vorausgegangene Unterbrechung ist.
monovalent betriebene Wärmepumpen zur Raumheizung
Bei diesen wird der gesamte Wärmebedarf eines Gebäudes ganzjährig von der Wärmepumpenanlage gedeckt. Die Stadtwerke Ahlen GmbH ist berechtigt, deren Elektrizitätsbezug täglich bis zu zweimal für maximal je zwei Stunden zu unterbrechen. Dabei wird sichergestellt, dass die Betriebszeit zwischen den Unterbrechungen nicht kürzer als die vorausgegangene Unterbrechung ist.
Wärmepumpenanlagen zur Brauchwasserbereitung
Diese dienen zur Brauchwasserbereitung in einem Speicherbehälter. Dieser muss so dimensioniert sein, dass der Elektrizitätsbezug der Wärmepumpe täglich bis zu zweimal für maximal je zwei Stunden unterbrochen werden kann. Dabei wird sichergestellt, dass die Betriebszeit zwischen den Unterbrechungen nicht kürzer als die vorausgegangene Unterbrechung ist. Während der Unterbrechung darf der Wasserinhalt des Speichers nicht durch ein anderes elektrisches Heizsystem erwärmt werden.
Anschluss an das Versorgungsnetz
Sofern besondere Anforderungen für den Anschluss der Wärmepumpenanlage an das Versorgungsnetz der Stadtwerke Ahlen GmbH erforderlich sind, zahlt der Kunde einen Anschlusskostenbeitrag nach besonderer Vereinbarung.
Messung des Stromverbrauchs, Schalteinrichtung
Der Stromverbrauch der Wärmepumpenanlage wird getrennt vom übrigen Stromverbrauch über einen separaten Zähler gemessen. Die Tarifumschaltung sowie die Freigabe der Stromlieferung zum Betrieb der Wärmepumpenanlage erfolgen durch eine Schalteinrichtung der Stadtwerke Ahlen GmbH. Weitere in Verbindung hiermit notwendige technische Einrichtungen sind Bestandteil der Kundenanlage. -
Strompreise
Das Entgelt für die Stromlieferung wird errechnet aus dem Arbeitsentgelt für die bezogene elektrische Arbeit (Ziffer 5.1.1) und dem Verrechnungsentgelt für Messung, Abrechnung und Inkasso nach Art und Umfang der erforderlichen Mess- und Steuereinrichtungen (Ziffer 5.1.3). Ein Leistungsentgelt für die in Anspruch genommene elektrische Leitung wird nicht berechnet.
Der Arbeitspreis beträgt im Hochtarif (HT) 35,76 Ct./kWh im Niedertarif (NT) 33,52 Ct./kWh Der Grundpreis beträgt Grundpreis 90,00 € netto jährlich Messeinrichtung siehe separates Preisblatt zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer
Die Niedertarifzeit wird nachts für die Dauer von 8 Stunden mittels der Schalteinrichtung für den Zweittarifzähler vorgegeben. Als Nacht gilt die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
In den Preisen ist die Stromsteuer (voller Satz 2,05 ct/kWh) entsprechend dem Stromsteuergesetz sowie die gesetzlichen Belastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (z. Zt. 0,00 ct/kWh), dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (z. Zt. 0,425 ct/kWh), die § 19 StromNEV-Umlage (z. Zt. 0,496 ct/kWh), die Offshore-Netzumlage nach § 17 f EnWG (z. Zt. 0,703 ct/kWh) sowie die Umlage für abschaltbare Lasten (z. Zt. 0,000 ct/kWh) zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer nicht enthalten.
Die in Ziffer 5.1.1 genannten Arbeitspreise und die in Ziffer 5.1.3 genannten Grundpreis richten sich nach den im Preisblatt des Allgemeinen Tarifes der Stadtwerke Ahlen GmbH unter Ziffer 1.1, 2.3 bzw. 1.4 jeweils genannten Preisen. Werden diese Preise geändert, ändern sich auch die Preise nach Ziffer 5.1.1 und 5.1.3 im gleichen Verhältnis.
Die Stadtwerke Ahlen GmbH ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine besondere Benachrichtigung über eine Strompreisänderung zu geben. Eine solche Benachrichtung kann auch durch öffentliche Bekanntgabe erfolgen.
Sollte die Stadtwerke Ahlen GmbH bei erfolgter Erhöhung des Allgemeinen Tarifes die Preise dieses Sonderabkommens nicht oder nicht in vollem Umfang zeitgleich erhöhen, bleibt sie berechtigt, die entsprechende Anpassung zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch nicht rückwirkend, vorzunehmen.
Die Umsatzsteuer wird mit dem jeweils gültigen Steuersatz zusätzlich berechnet.
Bei Änderung der Preise nach Ziffer 5.1 bis 5.2 oder der Umsatzsteuer nach Ziffer 5.4 während eines Abrechnungszeitraumes erfolgt eine zeitanteilige Abrechnung unter Berücksichtigung mittlerer saisonaler Verbrauchsschwankungen.
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Laufzeit
Dieses Sonderbakommen hat eine Laufzeit von mindestens einem Jahr und beginnt mit Vertragsunterzeichnung und Datum der Zählerstandsmitteilung. Es verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht vom Kunden oder der Stadtwerke Ahlen GmbH mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird.
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Weitere Bedingungen
Verpflichtung des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, jede beabsichtigte Änderung der Wärmepumpenanlage, die dieses Sonderabkommen berührt – insbesondere eine Änderung der Anschlusswerte- der Stadtwerke Ahlen GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen und vor ihrer Ausführung mit der Stadtwerke Ahlen GmbH zu vereinbaren, damit eine entsprechende Anpassung des Sonderabkommens erfolgen kann. Ergänzend finden die als Anlage 2 beigefügten Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Ahlen GmbH für die Lieferung von elektrischer Energie für den Eigenverbrauch im Haushalt Anwendung.
Sollten nach Unterzeichnung des Vertrages erlassene Gesetze, Verordnungen, sonstige Regierungsoder Verwaltungsmaßnahmen die Erzeugung, den Bezug, die Übertragung, die Verteilung oder den Vertrieb elektrischer Energie durch Abgaben, Gebühren, Beiträge oder ähnliches unmittelbar oder mittelbar verteuern bzw. verbilligen, so erhöhen bzw. verbilligen sich die Strompreise von dem Zeitpunkt ab entsprechend, an dem die Verteuerung bzw. Verbilligung in Kraft tritt.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass ab 01.01.2016 für die Ermittlung der EEG-Belastung die zum 15.10. des Vorjahres veröffentlichte Umlage maßgeblich ist. Die Stadtwerke Ahlen GmbH ist berechtigt, die Preise zu ändern, was sie dem Kunden vorher rechtzeitig oder öffentlich bekannt gibt. Der Kunde hat im Fall einer Preiserhöhung das Recht, das Vertragsverhältnis mit zweiwöchiger Frist auf das Ende des der Information folgenden Kalendermonats zu kündigen.
gültig ab 01.018.2023
Das Preisblatt zum Mein.Ahlen.Strom.Wärme ab 01.01.2023 zum Download
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Strom Privat ab dem 01.08.2022 zum Download
Preisblatt Messeinrichtung