Wichtige Kundeninformation:
Bitte beachten Sie, dass ab Juni 2025 eine gesetzliche Neuerung in Kraft tritt, die sich auf Ihre Meldefristen bei Umzügen auswirkt. Eine An- und Abmeldung ist dann nachträglich nicht mehr möglich.
Bitte teilen Sie uns Ihren geplanten Umzug deshalb möglichst frühzeitig, spätestens aber 14 Tage vor dem Auszugstermin mit. Nur so haben wir die Möglichkeit eine korrekte Schlussabrechnung zu erstellen, sodass nur Ihr tatsächlicher Verbrauch in Rechnung gestellt wird.
Erfolgt die Umzugsmeldung nicht innerhalb der 14 Tage, müssen eventuelle Differenzen direkt zwischen den Mietparteien geklärt werden!