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Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Mit diesen Gesetzen setzt die Bundesregierung unter anderem den zweiten Teil der Empfehlungen des Zwischenberichts der von der Bundesregierung eingesetzten ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme vom 10. Oktober 2022 um, was durch den Abschlussbericht Ende Oktober finalisiert wurde. Die Preisbremsen werden vom Bund finanziert und federn die deutlich gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmepreise ab.

Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt:

Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

  • für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
  • für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh und
  • für Strom auf 40 Cent/kWh.


In den Bruttopreisen sind die Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlassten Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer enthalten.
Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für unsere Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.

Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Website unter www.energieberatung-ahlen.de.

 

Regelung für Unternehmen und Vielverbraucher: Sollte der Jahresverbrauch größer als 30.000 kWh pro Jahr bei Strom und größer als 1,5 Mio. kWh pro Jahr bei Gas oder Wärme sein, gelten die Konditionen für Unternehmen bzw. für Vielverbraucher. Für 70 % ihres prognostizierten oder gemessenen Jahresverbrauchs des Jahres 2021 gilt ein maximaler Arbeitspreis von

  • Strom: 13 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh)
  • Gas: 7 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh)
  • Wärme: 7,5 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh)

Zu den Nettopreisen je kWh kommen noch die Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlassten Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer hinzu.

 

Antworten auf Ihre Fragen gibt Ihnen unser FAQ zu den Preisbremsen. Diesen können Sie hier einsehen:

Unser FAQ zu den Preisbremsen, Stand: 28.02.2023

 

Weitere Informationen:

FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Weitere Informationen können Sie den Informationen bzw. FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter folgenden Adressen entnehmen:

FAQ_Strompreisbremse (bmwk.de)

FAQ_Gaspreisbremse (bmwk.de)

Überblickspapier_Energiepreisbremsen (bmwk.de)

Die Gesetzestexte können Sie unter folgenden Links abrufen:

Drucksache 20/4683 Gesetzesentwurf zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG)

Drucksache 20/4685 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz – StromPBG)